Geschichte


Alemannen, die im 7. Jahrhundert das Rheintal besiedelten stiessen über den Blattenberg ins rätoromanische Sprach- und Wohngebiet vor. Sie rodeten grössere Waldpartien, um genügend Land für Äcker, Wiesen und Alpweiden nutzen zu können. Diese Tätigkeit gab den Geschichtsbüchern zu Folge dem Hof den Namen Rüthi, abgeleitet vom Hochdeutschen riute, was bedeutet, ein Stück Land urbar zu machen.

Urkundlich wird als erster Eigentümer des Hofes Rüthi das Kloster Pfäfers erwähnt. Im Originalvertrag von 1538 ist nachzulesen, dass das Kloster Pfäfers den Hof Rüthi für 2100 Goldgulden an die Gewalthaber der Bürgerschaft zu Rüthi, namentlich den Herren Rudli Ammann, Caspar Walser, Jacob Freyers, Jacob Büchell und Rudi Pöschen, verkauft hat. Im Jahr 1548 wurde im öffentlich beurkundeten Kaufvertrag festgehalten, dass die gesamte Kaufschuld voll und ganz getilgt worden ist. In dieser Zeit war die Bevölkerung auf Selbstversorgung angewiesen. Wer sich im Hof Rüthi niederliess, durfte nach alemannischem Bodenrecht ein passendes Stück Land auf der Allmend (Allgemeingut) aussuchen um sich ein Haus mit Stallung darauf aufzubauen. Hof und Stall wurden Eigentum des Erbauers, nicht aber das Bauland an dem er nur das Nutzungsrecht inne hatte. Da das Land durch die Begrenzung durch Rhein und Berghänge beschränkt vorhanden war, hatten in späteren Jahren „Neuzuzüger“ keinen Anspruch mehr auf das Allgemeingut, worin die Trennung in Ortsbürger und nicht Ortsbürger gründet. Während das persönlich genutzte Land der Bauern nach und nach in Privatbesitz überging, blieb die Allmend ausschliesslich den Hofgenossen vorbehalten, welche zur Wirtschaftsgemeinschaft gehörten. Die Wirtschaftsgemeinschaft blieb auch bestehen nachdem durch die helvetische Verfassung die politischen Gemeinden entstanden. Das Allmendland, heute Gemeindegut genannt, wurde von der Ortsgemeinde als Nachfolgerin der Wirtschaftsgemeinschaft zur Verwaltung übernommen.

 


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